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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Bedingungen
    1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Preise
    • Zur Berechnung kommen die am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise. (Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.) Sollte der Besteller einen geringeren Preis vorgeben, werden wir versuchen, den Besteller zu benachrichtigen und den Auftrag insgesamt solange zurückstellen, bis eine Entscheidung des Bestellers über die Ausführung oder Stornierung vorliegt.
  3. Rechnung und Fälligkeit
    1. Unsere Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen zur Zahlung fällig.
    2. Uns unbekannten Bestellern liefern wir vorläufig gegen Nachnahme.
    3. Der Besteller kommt nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung unsererseits bedarf. Für den Zeitraum der Valutaüberschreitung werden wir die üblichen zeitnahen Kontokorrent-Darlehnszinsen verlangen.
  4. Umfang der Lieferpflicht
    1. Alle Angaben in Prospekten und einem Angebot beigefügten Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht für Änderungen entsprechend dem technischen Fortschritt während der Lieferzeit vor.
    2. Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Höhere Gewalt berechtigt uns zum Rücktritt, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Bestellungen für verfügbare Lagerware werden in der Regel innerhalb 24 Stunden während der Werktage abgewickelt.
  5. Versand und Gefahrenübergang
    1. Ohne besonderen Auftrag wählen wir immer die kostengünstigste Versandart – zur Zeit das Postpaket. Bei Sonderwünschen werden die Mehrkosten dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, bei bestimmten Artikeln den Versand auch in unterschiedlichen Versandarten vorzunehmen.
    2. Die Sendung ist bei Ankunft sofort auf Vollzähligkeit und Transportschäden zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden von uns nicht anerkannt.
  6. Versandschäden und Falschlieferungen
    1. Der Empfänger der Ware ist nach Erhalt zur unverzüglichen Überprüfung der gelieferten Ware auf sichtbare Mängel verpflichtet. Transportschäden bei Bahnversand sind sofort beim bahnamtlichen Spediteur oder bei Selbstabholung bei der Frachtgutabteilung des Lieferbahnhofs zu reklamieren. Transportschäden bei Post/DHL-Paketen sind beim Zusteller oder beim zuständigen Postamt zu reklamieren. Transportschäden bei Warensendungen und Päckchen sind von der DHL nicht versichert – wir bitten um Annahmeverweigerung. Frachtpapiere und Schadensfeststellungen sind uns innerhalb acht Tagen zuzusenden.
    2. Bei Falschlieferung oder Lieferung von mangelhafter Ware bitten wir um kurze Nachricht innerhalb acht Tagen mit der genauen Bezeichnung der Fehler oder Mängel. Es wird daraufhin die Abholung der Ware veranlasst.
    3. Es kann auch eine für uns kostenfreie Rücksendung vorgenommen werden. Bei Falschlieferungen sowie Reklamationen wegen Mängeln werden Portokosten gutgeschrieben, verrechnet oder erstattet.
    4. Für eine unfreie Rücksendung ist ein Retourenzeichen erforderlich. Dieses ist gut lesbar von außen auf der Rücksendung zu vermerken. Unfrei zurückgesandte Ware ohne Retourenzeichen wird wegen unzumutbarer Zusatzkosten nicht angenommen.
    5. Bei Umtausch, falscher Bestellung sowie ungerechtfertigten Reklamationen des Bestellers sind die Rücksendekosten vom Besteller zu übernehmen.
  7. Gewährleistung und Haftung
    1. Wir gewährleisten, dass die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsdauer für Verbraucher ist bei neuwertigen Gütern auf zwei Jahre, bei gebrauchten Gütern auf ein Jahr gem. den gesetzlichen Bestimmungen befristet. Die Gewährleistungsdauer bei Nichtverbrauchern ist auf 6 Monate befristet. Garantiefristen der Hersteller können darüber hinaus gehen.
    2. Ein Mangel des Produktes ist dann gegeben, wenn in der Dokumentation beschriebene Funktionen oder Operationen infolge eines Fehlers in der gelieferten Produktversion nicht, auch nicht in anderer Weise, ausgeführt werden können. Abweichungen der gelieferten Produkte von den Angebotsunterlagen berechtigen nicht zur Mängelrüge, wenn sie die Leistungen der bestellten Produkte erfüllen oder beinhalten. Bei Retouren durch Fehlbestellungen des Bestellers behalten wir uns (wenn möglich) vor, gegen Verrechnung und Berechnung der Mehrkosten des Versandes ein sachlich richtiges Produkt zu liefern. Dies setzt voraus, dass das gelieferte Produkt noch nicht in Gebrauch war.
    3. Soweit wir zur Nachbesserung nicht in der Lage sind und der Käufer erfolglos eine Nachfrist von 30 Tagen gesetzt hat, ist der Käufer zur Minderung oder Wandlung des Vertrags berechtigt – für Verbraucher gilt das BGB.
    4. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der aufgetretene Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass Ware unsachgemäß behandelt oder entgegen den Betriebsanleitungen gewartet oder gepflegt oder das Produkt ganz oder teilweise in einer vom Hersteller oder uns nicht genehmigten Art verändert worden ist.
  8. Softwareprodukte
    • Die Lieferung von Softwareprodukten erfolgt gegen Berechnung einer Lizenzgebühr für die uneingeschränkte Nutzung des Bestellers. Der Käufer erwirbt nur ein grundsätzlich nicht übertragbares Nutzungsrecht am Programm. Zulässig ist lediglich, Sicherheitskopien für den unmittelbaren Arbeitsbereich anzufertigen.
  9. Gewerbliche Schutzrechte
    • Wir sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder den Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.
  10. Recht auf Rücktritt vom Vertrag
    • Tritt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurück, behalten wir uns das Recht vor, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Lohn, Material und Arbeitsvorbereitungen zu 20% der Auftragssumme, für Teile aus dem Standardprogramm oder 30% der Auftragssumme bei Sonderanfertigung ohne besonderen Nachweis zu berechnen. Dem Besteller bleibt die Möglichkeit erhalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass wir einen geringeren Schaden erlitten haben.
  11. Verzugs- und Vertragsverletzung
    1. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder kommen Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit auf, so werden unsere Forderungen gegen ihn sofort insgesamt fällig.
    2. Erfolgt die Begleichung der fälligen Forderungen nicht binnen 30 Tagen nach Lieferung, sind wir unbeschadet weiterer Rechte nach 14 Tagen weiterer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherzustellen und/oder zurückzunehmen sowie sicherungshalber abgetretene Forderungen offen zu legen und einzuziehen.
    3. Gerät der Besteller in Verzug, ist er verpflichtet, die Rechnungsbeträge ab dem Tage der Zahlungsüberschreitung mit 5% über dem jeweils aktuellen Bundesbank-Diskontsatz zu verzinsen.
  12. Warenrücknahme
    • Machen wir unser Recht auf Rücknahme der Waren geltend, so trägt der Besteller sämtliche Kosten der Rücknahme und/oder der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten bestehen in der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis und dem erzielten Nettoerlös.
  13. Eigentumsvorbehalt
    1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller ihm gegenüber zustehen.
    2. Der Besteller darf uns gehörige Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung für uns; uns steht das Eigentum oder Miteigentum (§947 BGB) an der hierdurch entstandenen neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware im Werte der anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung zu (§948 BGB). Die durch Bearbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstandene neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
    3. Der Besteller tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware.
    4. Auf unseren Wunsch hat der Besteller, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
    5. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
    6. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Besteller die Versicherung nicht nachweislich abgeschlossen hat.
    7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.
    8. Es bleibt uns überlassen, im Einzelfall weitergehende Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt mit dem Besteller zu treffen.
  14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsauslegung
    1. Erfüllungsort für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen ist Barleben, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit Vollkaufleuten handelt.
    2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Barleben.
    3. Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Auslandslieferungen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
    4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Reglung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen.
    5. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
  15. Datenspeicherung
    • Die Anschrift/Kommunikationsdaten des Bestellers sowie dessen Auftragsposten werden zum Zweck der rationellen Auftragsbearbeitung in unserer EDV gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten ist ausgeschlossen.

AGS EDV-Zubehör e.K.
Stand 19.05.2014